Selbstverständlich! Unter Besuch verstehen wir Personen, die nur kurzzeitig für wenige Stunden in der Wohnung oder im Garten anwesend sind, nicht übernachten und auch nicht Einrichtungen der Wohnung oder des Hauses nutzen, die dem Sinn nach nur den eigentlichen Mietern vorbehalten sind (z.B. Garagen, Stellplätze, Dusche, Küche, Fahrräder, Waschmaschine etc.). Außerdem darf es durch die Besucher zu keiner überdurchschnittlichen Nutzung des Mietobjektes oder Störungen im Haus oder der Nachbarschaft kommen. Sobald „Besucher“ übernachten, handelt es sich um die Aufnahme von Personen, die nicht im Mietvertrag genannt sind. Dies ist mit uns im Voraus abzusprechen. Dabei darf die Maximalbelegung der Wohnung nicht überschritten werden. Gelangt uns zur Kenntnis, dass die von ihnen als „Besucher“ benannten Personen tatsächlich zusätzliche Gäste sind, berechtigt uns dies zur sofortigen Vertragsaufhebung. Die Folge ist, dass sie und ihre Gäste die Wohnung unverzüglich räumen müssen. Der gezahlte Mietpreis wird nicht erstattet, auch nicht anteilig. Zusätzlich berechnen wir ihnen für unseren Aufwand pauschal ein erhöhtes Übernachtungsentgeld in Höhe von 200,00 EUR.