Nein! Stellen wir bei der Kontrolle der Wohnung nach ihrer Abreise fest, dass in der Wohnung geraucht wurde, entsteht uns ein erhöhter Reinigungsaufwand, den wir mit 150,00 EUR in Rechnung stellen. Außerhalb der Wohnung auf dem Grundstück darf selbstverständlich geraucht werden.